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   VG Augsburg, 03.04.2012 - Au 3 K 11.314   

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VG Augsburg, 03.04.2012 - Au 3 K 11.314 (https://dejure.org/2012,11646)
VG Augsburg, Entscheidung vom 03.04.2012 - Au 3 K 11.314 (https://dejure.org/2012,11646)
VG Augsburg, Entscheidung vom 03. April 2012 - Au 3 K 11.314 (https://dejure.org/2012,11646)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Anspruch auf fehlerfreie Ermessensentscheidung über nachträgliche Betriebsbeschränkungen (verneint)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Hessen, 06.08.2002 - 2 A 828/01

    Nachträgliche Einschränkung der luftverkehrsrechtlichen Genehmigung - Fluglärm

    Auszug aus VG Augsburg, 03.04.2012 - Au 3 K 11.314
    Das Bestehen eines solchen Genehmigungsergänzungs- oder Genehmigungsänderungsanspruchs der Kläger kann bei dieser Ausgangslage nicht von vornherein ausgeschlossen werden (vgl. NdsOVG vom 23.4.2009 a.a.O.; HessVGH vom 6.8.2002 Az. 2 A 828/01, 2 A 3013/01 ).

    Allgemeine Richtwerte für die Zumutbarkeit von Fluglärm enthält die Verordnung allerdings nicht (vgl. HessVGH vom 6.8.2002 a.a.O.).

    Hinsichtlich der geltend gemachten Lärmbeeinträchtigung lässt sich demnach ein Anspruch auf Einschreiten der Genehmigungsbehörde nur unter der Voraussetzung ableiten, dass die Lärmimmissionen - infolge einer Zunahme oder infolge einer wissenschaftlich gebotenen Neubewertung - einen Eingriff in den Schutzbereich des Grundrechts auf körperliche Unversehrtheit darstellen (vgl. NdsOVG vom 23.4.2009 a.a.O.; HessVGH vom 6.8.2002 a.a.O).

    Diese Präventivschwelle markiert Vorsorgewerte, auf die vorliegend nicht abzustellen ist, da der Begriff der Wahrung bzw. der Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung an den ordnungsrechtlichen Gefahrenbegriff, aber nicht an den Vorsorgegrundsatz anknüpft (HessVGH vom 6.8.2002 a.a.O).

    Der äquivalente Dauerschallpegel spiegelt neben den Einzelschallereignissen auch die Dauer der Lärmbeeinträchtigung in Relation zu den Ruhezeiten wider (vgl. HessVGH vom 6.8.2002 a.a.O; Anlage zu § 3 FluLärmG).

  • OVG Niedersachsen, 23.04.2009 - 7 KS 18/07

    Nachträgliche Beschränkung des Nachflugverkehrs auf einem Flughafen; Widerruf der

    Auszug aus VG Augsburg, 03.04.2012 - Au 3 K 11.314
    Eine Geringfügigkeitsschwelle, unterhalb derer die Möglichkeit einer Rechtsverletzung nicht gegeben ist, ist demgegenüber nicht normiert, sie wird von der Rechtsprechung bei Tagesmittelungspegeln von unter 50 dB (A) angenommen (vgl. NdsOVG vom 23.4.2009 NVwZ-RR 2009, 756; BayVGH vom 20.5.2003 a.a.O.); konkrete Anhaltspunkte dafür, dass lediglich eine derartig geringe Lärmbetroffenheit der Kläger besteht, sind nicht ersichtlich und werden auch vom Luftamt nicht vorgetragen.

    Das Bestehen eines solchen Genehmigungsergänzungs- oder Genehmigungsänderungsanspruchs der Kläger kann bei dieser Ausgangslage nicht von vornherein ausgeschlossen werden (vgl. NdsOVG vom 23.4.2009 a.a.O.; HessVGH vom 6.8.2002 Az. 2 A 828/01, 2 A 3013/01 ).

    Hinsichtlich der geltend gemachten Lärmbeeinträchtigung lässt sich demnach ein Anspruch auf Einschreiten der Genehmigungsbehörde nur unter der Voraussetzung ableiten, dass die Lärmimmissionen - infolge einer Zunahme oder infolge einer wissenschaftlich gebotenen Neubewertung - einen Eingriff in den Schutzbereich des Grundrechts auf körperliche Unversehrtheit darstellen (vgl. NdsOVG vom 23.4.2009 a.a.O.; HessVGH vom 6.8.2002 a.a.O).

    Auch aus § 48 LuftVZO i.V.m. § 53 Abs. 1 LuftVZO lassen sich insoweit keine weitergehenden Rechtspositionen ableiten (vgl. NdsOVG vom 23.4.2009 a.a.O.).

  • BVerfG, 30.08.1983 - 2 BvR 1334/82

    Meinungsäußerungsfreiheit eines Richters und Pflichtenkreis des Art. 33 Abs. 5 GG

    Auszug aus VG Augsburg, 03.04.2012 - Au 3 K 11.314
    Die Kläger wohnen in der Nähe des Sonderlandeplatzes und sind von den Auswirkungen des Fluglärms betroffen; die vom Fluglärm Betroffenen haben grundsätzlich einen Anspruch auf fehlerfreie Ermessensentscheidung über nachträgliche Betriebsbeschränkungen (vgl. BayVGH vom 22.7.1983 BayVBl. 1984, 46).

    Die Bestandskraft dieser Genehmigung steht dem nicht entgegen, da ein Auflagenvorbehalt (Abschnitt B Nr. 13 des Bescheids vom 4.3.1968) besteht und unabhängig davon die Genehmigung nach § 6 Abs. 2 Satz 4 LuftVG auch aus Gründen des Lärmschutzes nachträglich widerrufen und damit auch eingeschränkt werden kann (vgl. BayVGH vom 22.7.1983 a.a.O. - hiernach stehen luftrechtliche Genehmigungen unter einem stillschweigenden Auflagenvorbehalt in Bezug auf die Lösung von Lärmschutzproblemen).

  • VGH Bayern, 20.05.2003 - 20 A 02.40015

    Verkehrsflughafen Augsburg

    Auszug aus VG Augsburg, 03.04.2012 - Au 3 K 11.314
    Ein die Klagebefugnis eröffnendes Betroffensein liegt erheblich unter der Zumutbarkeitsgrenze für Lärmeinwirkungen auf ein Grundstück (vgl. BayVGH vom 20.5.2003 Az. 20 A 02.40015 ).

    Eine Geringfügigkeitsschwelle, unterhalb derer die Möglichkeit einer Rechtsverletzung nicht gegeben ist, ist demgegenüber nicht normiert, sie wird von der Rechtsprechung bei Tagesmittelungspegeln von unter 50 dB (A) angenommen (vgl. NdsOVG vom 23.4.2009 NVwZ-RR 2009, 756; BayVGH vom 20.5.2003 a.a.O.); konkrete Anhaltspunkte dafür, dass lediglich eine derartig geringe Lärmbetroffenheit der Kläger besteht, sind nicht ersichtlich und werden auch vom Luftamt nicht vorgetragen.

  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1001.04

    Gemeindeklagen gegen luftrechtliche Planfeststellung; Ziel der Raumordnung;

    Auszug aus VG Augsburg, 03.04.2012 - Au 3 K 11.314
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts wird diese Grenze bei einem äquivalenten Dauerschallpegel von 70 dB(A) oder beim Auftreten von Maximalpegeln von über 100 dB(A) überschritten (vgl. BVerwG vom 16.3.2006 NVwZ 2006, 1055).
  • BVerfG, 04.05.2011 - 1 BvR 1502/08

    Gesetzesunmittelbare Verfassungsbeschwerden gegen Novellierung des

    Auszug aus VG Augsburg, 03.04.2012 - Au 3 K 11.314
    Das Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm (juris: FluLärmG) ist auf Sonderlandeplätze nicht unmittelbar anwendbar (vgl. §§ 2 Abs. 1, 4 Abs. 1 FluLärmG), zudem erhebt dieses nicht den Anspruch, die Problematik des Schutzes der Bevölkerung vor Fluglärm umfassend und abschließend zu regeln (vgl. § 1 Abs. 1 FluLärmG; BVerfG vom 4.5.2011 NVwZ 2011, 991).
  • BVerwG, 20.03.1964 - VII C 10.61

    Eingemeindung eines gemeindefreien Gebiets als Verwaltungsakt

    Auszug aus VG Augsburg, 03.04.2012 - Au 3 K 11.314
    Dies ist bereits dann anzunehmen, wenn eine Verletzung eigener subjektiver Rechte der Kläger nach ihrem Tatsachenvortrag nicht offensichtlich und eindeutig nach jeder Betrachtungsweise ausgeschlossen ist (vgl. BVerwG vom 20.3.1964, BVerwGE 18, 154).
  • VGH Bayern, 07.10.2014 - 8 ZB 13.1929

    Klage auf (Neu-)Verbescheidung eines Antrags auf Erlass nachträglicher Auflagen

    Es kann dahinstehen, ob den vom Kläger herangezogenen Ausführungen der Regierung von O... (Luftamt S...) im Schreiben vom 1. Februar 2007 und in dem im Verfahren Au 3 K 11.314 eingereichten Schriftsatz vom 29. März 2011 tatsächlich die Bedeutung zukommt, die ihnen die Klägerseite zumisst, da sie sich auf die erstmalige Genehmigung des Sonderlandeplatzes durch die Regierung von S... im März 1968 beziehen.
  • VG Augsburg, 18.06.2013 - Au 3 K 12.503

    Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung

    Der Zulässigkeit der Klage steht auch nicht die Rechtshängigkeit der Verwaltungsstreitsache Au 3 K 11.314 entgegen, für welche die Zulassung der Berufung beantragt worden ist (Aktenzeichen: 8 ZB 12.1425).
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